Die gesetzliche Pflegerentenversicherung

Wenn eine Person pflegebedürftig wird ändern sich die Lebensumstände für ihn und seine Angehörigen immens. Der Pflegebedürftige ist nicht mehr in der Lage alleine für sich und seinen Haushalt aufzukommen. Er ist auf die Hilfe anderer angewiesen. Neben der psychischen Belastung für alle Beteiligten kommen auch große finanzielle Probleme auf sie zu.

PflegeUm zumindest diese Probleme beheben zu können stehen dem Pflegebedürftigen staatliche Hilfen zu. Die monatlichen Bezüge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Sie wird in drei Pflegestufen gemessen.
Bei der Pflegestufe I benötigt laut Gesetzliche-Krankenkassen.eu der Pflegebedürftige einmal täglich Hilfe von einer anderen Person. Für die Pflegestufe II wird dreimal täglich Hilfe von mindestens drei Stunden zugrunde gelegt. Pflegebedürftige die auch nachts auf Hilfe angewiesen sind unterliegen der Pflegestufe III.

Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit

Die Einstufung in die einzelnen Pflegestufen wird von einem medizinischen Gutachter erstellt. Vorher müssen der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse beantragen. Für die Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist es dabei unerheblich ob der Pflegebedürftige zu Hause oder in einem Heim untergebracht ist.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die geleisteten Zahlungen nicht ausreichen um alle Kosten zu decken. Gerade bei der Unterbringung in einem Heim entstehen enorme Kosten die gegebenenfalls von den Angehörigen mit getragen werden müssen.
Um einen Ausgleich zu schaffen, können Interessenten über den Abschluss einer Pflegerentenversicherung nachdenken. Sie wird in der Regel als Ergänzung zu einer Lebensversicherung abgeschlossen.

Sollte der Versicherte in die Notsituation geraten wird ihm je nach Pflegestufe eine monatliche Rente gezahlt. Dieser Betrag wird vor Vertragsbeginn zwischen den beiden Parteien vereinbart und entscheidet letztlich auch über den Beitrag in die Pflegerentenversicherung.

Wann die Pflegerentenversicherung leistet

Die monatliche Pflegerente wird dem Pflegebedürftigen bis an sein Lebensende ausgezahlt. Er ist der Versicherung dabei keine Rechenschaft schuldig für welche Zwecke er das Geld benötigt sondern kann frei darüber entscheiden.
Wer sich für eine Pflegerentenversicherung interessiert, der sollte sich gut informieren und vor dem Abschluß einen Versicherungsvergleich der Tarife durchführen. So kann man einige Euro im Jahr sparen. Aber man sollte nicht nur den entsprechenden Beitrag beachten sondern vor allem auch die Leistungen im Pflegefall.

Manche Pflegerentenversicherungen zahlen beispielsweise erst dann, wenn der Pflegebedürftige der Pflegestufe III unterliegt. Außerdem werden die Bedingungen bei einer Demenz Erkrankung von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt.

Ein guter Informationsfluss bei dem Vergleich ist daher unerlässlich um im Ernstfall nicht mit bösen Überraschungen rechnen zu müssen. Dann ist zumindest der finanzielle Aspekt bei der Pflegebedürftigkeit weitestgehend abgedeckt. Mehr Informationen über gesetzliche Krankenkassen und die Pflegeversicherung mann man bei www.gesetzliche-Krankenkassen.eu erhalten.