Krankenkassenbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung

Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen. Je höher das Einkommen ist, desto höher ist auch der Beitrag.

arztSeit einigen Jahren haben gesetzliche Krankenkassen alle einheitliche Beitragssätze, die derzeit bei 14,6 Prozent liegen. Dieser Beitragssatz wird von der Bundesregierung bundesweit und einheitlich festgelegt. Sie steigen oder fallen demnach gemeinschaftlich und es scheint auf den ersten Blick, dass kein Unterschied in den Beiträgen vorliegt. Allerdings kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben.

Die Familienversicherung in der GKV

Grundsätzlich gilt auch für alle Versicherten, dass sie ihre Familienangehörigen mitversichern lassen können. Dies sind beispielsweise die eigenen Kindern. Diese können in der Regel so lange mitversichert werden wie sie ein Anrecht auf Kindergeld haben.

Aber auch Ehegatten können in einigen Fällen kostenlos bei den gesetzlichen Krankenkassen mitversichert werden. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen. Sollten sie nur ein geringes Einkommen, also beispielsweise 400 Euro, erhalten, können sie auch in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern verlangen. Hier liegt demnach eine Differenz zwischen dieser Kasse und den anderen vor.
Außerdem haben Krankenversicherte die Möglichkeit sich für einen Wahltarif zu entscheiden. Sie können sich freiwillig für einen Krankenkassentarif entscheiden, sind dazu aber nicht verpflichtet. Der Wahltarif ist dann für 36 Monate bindend und erst nach dieser Frist kann der Verpflichtete sich dagegen entscheiden und möglicher Weise in einen anderen Wahltarif wechseln.

Durch den Krankenkassentarif können der Versicherte und seine Familie gegebenenfalls bares Geld sparen. So kann der Versicherte bei der Wahl des Krankenkassentarifs einen Teil des Jahresbeitrags zurückerhalten. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn niemand Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in dem Kalenderjahr in Anspruch genommen hat. Bei dem Bonus-Tarif locken Sach- oder Geldpreise.

Gesundheitschecks können für ein Bonusprogramm genutzt werden

Der Versicherte und seine Angehörigen müssen bestimmte gesundheitsfördernde Maßnahmen in einer fest gelegten Frist wahrnehmen. Dies kann beispielsweise ein Gesundheitscheck oder –kurs sein. Der Versicherte führt in der Regel ein zweckgebundenes Büchlein in das die einzelnen Kurse vermerkt werden. Wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann er sich über die Prämie freuen.

Wer sich auf dem Niveau der privaten Krankenversicherungen versichern möchte und gesetzlich Pflichtversichert ist, der sollte über eine private Zusatzkrankenversicherung nachdenken. Gerade im Bereich der Zahnversorgung ist eine Zahnersatz Zusatzversicherung sinnvoll. Hier übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch die Grundkosten. Eine Zahnersatz Zusatzversicherung kann bis zu 90 Prozent der Behandlungskosten übernehmen.

Einen guten Überblick über die einzelnen Möglichkeiten der Krankenkassentarife und ihre Wahltarife kann man durch einen gesetzliche Krankenkassen Vergleich bei gesetzliche-Krankenkassen.eu erhalten. Hier werden die einzelnen Angebote und ihre Vor- und Nachteile gut erklärt. Der Versicherte kann letztlich selber entscheiden ob er diesen zusätzlichen Service seiner Krankenkasse in Anspruch nehmen möchte. Sicherlich sind nicht alle Tarife für alle Versicherten gleichermaßen geeignet.

Abschließend sollte ein vorbereitendes Gespräch mit der eigenen, gesetzlichen Krankenkasse die letzten Fragen und Zweifel beantworten.